Fotogenehmigungen

Genehmigungen für Fotoshootings

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an der Domäne Monrepos.

Ob Hochzeitsfotos, Familienbilder oder ein Portrait-Shooting: Für Fotoshootings am Seeschloss und im Schlosspark Monrepos benötigen Sie eine kostenpflichtige Fotogenehmigung. Diese können Sie ab sofort bequem online über unser Buchungssystem erwerben. Buchbar sind Zeitfenster von 2 Stunden zum Preis von 150,– €. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte. Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie Ihre Fotogenehmigung per E-Mail.

Leistungen und Preis

Was beinhaltet die Fotogenehmigung? Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Fotogenehmigung gilt für das von Ihnen gebuchte Zeitfenster von zwei Stunden. In dieser Zeit dürfen Sie im Schlosspark und am Seeschloss beliebig viele Aufnahmen machen. Eine Fotogenehmigung kostet 150,– € pro zwei Stunden.

Inklusive sind die Parkgebühren für zwei Fahrzeuge. Geben Sie dazu bei der Buchung einfach die Kfz-Kennzeichen an. Die Kennzeichen werden für die Dauer Ihres Termins freigeschaltet und bei der Ein- und Ausfahrt automatisch erkannt – ein Parkticket müssen Sie nicht lösen.

Buchung und Ablauf

Wie kann ich eine Fotogenehmigung erwerben?

Die Fotogenehmigung buchen Sie hier online. So einfach geht's:

  1. Wunschdatum im Kalender auswählen.
  2. Ein freies Zeitfenster wählen – Sie sehen sofort, welche Zeiten noch verfügbar sind.
  3. Ihre Namen, E-Mail Adresse und die Kennzeichen von bis zu zwei Fahrzeugen eingeben.
  4. Online bezahlen.

Nach erfolgreicher Bezahlung wird Ihnen die Genehmigung per E-Mail zugeschickt. Eine Anfrage per E-Mail oder eine Rechnung ist nicht mehr nötig. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Muss ich die Fotogenehmigung vor Ort dabeihaben?

Ja, bitte führen Sie die Genehmigung während des Shootings mit sich – ausgedruckt oder auf dem Smartphone. Es ist ein Sicherheitsdienst beauftragt, der die Einhaltung der Regelung kontrolliert. Über den QR-Code auf der Genehmigung kann diese vor Ort geprüft werden.

Kann ich auch kurzfristig eine Fotogenehmigung erhalten?

Ja. Solange im Buchungssystem noch ein Zeitfenster frei ist, können Sie es auch kurzfristig buchen. Wegen der großen Nachfrage – vor allem an Wochenenden in der Hochzeitssaison – gilt aber: je früher, desto besser.

Gibt es Einschränkungen zu bestimmten Zeiten?

An einzelnen Tagen ist der Schlosspark wegen Veranstaltungen nicht oder nur eingeschränkt für Fotoshootings verfügbar. Solche Zeiten sind im Buchungssystem nicht buchbar bzw. mit einem entsprechenden Hinweis versehen, der auch auf Ihrer Genehmigung vermerkt wird.

Kann ich eine gebuchte Fotogenehmigung stornieren?

Eine Stornierung – auch wegen des Wetters – ist leider nicht möglich. Bitte prüfen Sie Datum und Uhrzeit vor der Buchung sorgfältig.

Wo darf fotografiert werden?

Die Bilder dürfen im gekennzeichneten Bereich vor dem Seeschloss, am See und auch im Park Monrepos aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass in dem Bereich in Richtung Schlosshotel, Weingut, Golfplatz und Reiter keine Aufnahmen möglich sind.

Der für Fotoshootings Lageplan

Ist auch ein Fotoshooting in den Innenräumen des Seeschlosses möglich?

Leider sind derzeit keine Fotoshootings in den Räumlichkeiten des Seeschlosses Monrepos möglich. Wir bereiten jedoch Maßnahmen vor, um dies zukünftig zu ermöglichen.

Warum sind Shootings nur mit einer Fotogenehmigung möglich?

In der Vergangenheit gab es leider immer wieder Schwierigkeiten bei Veranstal­tungen und Hochzeits­shootings, da gleichzeitig stattfindende Veranstaltungen nicht mehr störungsfrei ablaufen konnten. Auch gab es teilweise hohen Reinigungs­aufwand durch Konfetti­kanonen, Kerzenwachs, etc.

Die Entscheidung, generell Fotoshootings zu begrenzen, ist uns nicht leicht­gefallen. Jedoch haben wir die besondere Sorgfaltspflicht über das Seeschloss Monrepos, welches sich im Landschafts­schutzgebiet befindet und als Kultur­denkmal bewahrt werden soll. Durch die Fotogenehmigungen mit festen Zeitfenstern haben nun alle die gleiche Chance, ihr Fotoshooting in Ruhe und ungestört durchführen zu können.

Es ist ein Sicherheitsdienst beauftragt, die getroffene Regelung zu ordnen.